Einführung einer Spezialausbildung und Vertrauenswürdigkeitsprüfung im Staatsschutz
abgestimmt am
09.07.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine verpflichtende Spezialausbildung und eine neue Vertrauenswürdigkeitsprüfung für alle Bediensteten des polizeilichen Staatsschutzes ein, um deren Integrität zu sichern.
einfache MehrheitXXVII09.07.2020
Gesetz
Informatik
Gesetzgebungsverfahren
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Alle Bediensteten der Organisationseinheiten, die mit dem PStSG betraut sind, müssen eine spezielle Ausbildung für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung absolvieren, die ausschließlich von der Sicherheitsakademie durchgeführt wird.
Vor Arbeitsbeginn muss jeder betroffene Bedienstete eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchlaufen, bei der persönliche Daten und Angaben zu nahestehenden Personen ausgewertet werden.
Die Vertrauenswürdigkeitsprüfung gilt gleichzeitig als Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimen Informationen.
Die Verarbeitung besonders sensibler Daten (z. B. religiöse Überzeugungen) ist nur zulässig, wenn sie für die Vertrauenswürdigkeitsprüfung unbedingt erforderlich ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.