Erhöhung des Investitionsfördervolumens auf 2 Mrd. € bis Ende 2025
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht das Förderbudget für Vorbelastungen und die COVID‑19‑Investitionsprämie von einer auf zwei Milliarden Euro und legt eine Gültigkeit bis zum 31.12.2025 fest, um Unternehmen zu Investitionen zu motivieren.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Höchstbetrag für Vorbelastungen wird von bis zu einer Milliarde Euro auf bis zu zwei Milliarden Euro erhöht.
Ein neuer Absatz (2) in § 3 legt fest, dass die geänderte Regelung mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft tritt und am 31.12.2025 endet.
Im Investitionsprämiengesetz wird in § 1 Abs. 3 der Betrag von einer Milliarde Euro auf zwei Milliarden Euro angehoben.
Nach § 5 Abs. 1 wird ein neuer Absatz (1a) eingefügt, der die Wirksamkeit des geänderten Betrags ebenfalls bis zum 31.12.2025 festlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.