Erhöhung der Einkommensgrenze für Zuverdienst & Aufstockung des Corona‑Familienhärtefonds
abgestimmt am
23.09.2020Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht die Einkommensgrenze für die Familienbeihilfe von 10.000 € auf 15.000 €, um Studierenden mehr Zuverdienst zu ermöglichen, und steigert das Fördervolumen des Corona‑Familienhärtefonds von 60 Mio € auf 100 Mio €. Beide Änderungen gelten ab dem Kalenderjahr 2020.einfache Mehrheit XXVII 23.09.2020
Gesetz
Gesundheit
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Die Einkommensgrenze für die Zuverdienstmöglichkeit wird von 10.000 € auf 15.000 € angehoben, damit Studierende und andere junge Erwachsene mehr verdienen können, ohne dass die Familienbeihilfe wegfällt.
- Das einmalige Fördervolumen des Corona‑Familienhärtefonds wird von 60 Mio € auf 100 Mio € erhöht, um mehr Familien in der Pandemie zu unterstützen.
- Die neuen Regelungen treten mit dem 1. Jänner 2020 (Einkommensgrenze) bzw. mit dem Tag nach Kundmachung (Fonds‑Erhöhung) in Kraft.
- Finanzielle Auswirkungen: einmalige Mehrbelastung von ca. 40 Mio € im Jahr 2020 und jährliche Transferaufwendungen von rund 1,8 Mio € in den Jahren 2021‑2024.
Abstimmung
ÖVP (71)
SPÖ (40)
FPÖ (30)
GRÜNE (26)
NEOS (15)
Abstimmung
ÖVP
(71)
SPÖ
(40)
FPÖ
(30)
GRÜNE
(26)
NEOS
(15)
Referenziert in
Aussetzung von Rückforderungen zum Kinderbetreuungsgeld für 2015/2016
einfache Mehrheit XXVII 23.09.2020
Gesetz
Erhöhung des Investitionsfördervolumens auf 2 Mrd. € bis Ende 2025
einfache Mehrheit XXVII 23.09.2020
Gesetz
Entschließungsantrag für umfassende Maßnahmen gegen Kinderarmut
einfache Mehrheit XXVII 23.09.2020
Entschließung
Erweiterung des Corona‑Familienhärtefonds für alle betroffenen Familien
einfache Mehrheit XXVII 23.09.2020
Entschließung
Einführung eines Familienhärtefallfonds 2.0 zur finanziellen Unterstützung von Familien in der Pandemie
einfache Mehrheit XXVII 23.09.2020
Entschließung
Reden
14 Reden insgesamt
Pro
Contra
Sieber Norbert
ÖVP
Dokumente (PDFs)
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