Aussetzung von Rückforderungen zum Kinderbetreuungsgeld für 2015/2016
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Der Nationalrat hat das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert, um Rückforderungen für Zuschüsse aus den Jahren 2015 und 2016 wegen der COVID‑19‑Krise auszusetzen. Bereits ergangene Bescheide werden aufgehoben und die Beträge zurückgezahlt.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Gesetz
Familie
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Gesetzestext fügt eine neue Regelung ein, die besagt, dass Abgaben aus den Jahren 2015 und 2016 nicht mehr festgesetzt werden dürfen und bereits ergangene Bescheide aufgehoben werden.
Die Aufhebung gilt nur für Rückforderungen, die auf dem Einkommen der Jahre 2015/2016 basieren, nicht jedoch für spätere Leistungen.
Durch die Maßnahme sollen Familien, die wegen der COVID‑19‑Krise finanziell belastet sind, vor einer untragbaren Rückzahlungspflicht geschützt werden.
Das erwartete Rückforderungsvolumen, das durch die Aussetzung nicht eingezogen wird, beträgt rund 4 Mio. € (2 Mio. € pro Jahr).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.