Zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung & COVID‑19‑Testregelungen während der Pandemie
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz regelt die zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung von COVID‑19‑Tests durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Krankenversicherungsträger, finanziert aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die Österreichische Gesundheitskasse muss während der Pandemie Schutzausrüstung (Masken, Handschuhe, Schutzkleidung usw.) für definierte Berufsgruppen beschaffen und über die jeweiligen Interessenvertretungen verteilen.
Vertragsärzt*innen und Labordienste dürfen COVID‑19‑Tests durchführen; die Kosten für Material, Probenentnahme und Auswertung werden pauschal vom jeweiligen Krankenversicherungsträger bezahlt.
Die gleichen Testregelungen gelten im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG).
Die gleichen Testregelungen gelten im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz (BSVG).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.