Novelle zur Stärkung von Melde‑ und Kontrollbefugnissen im Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetz
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Epidemie‑, Tuberkulose‑ und COVID‑19‑Gesetz, erweitert Auskunftspflichten, führt Präventions‑ und Screening‑Programme ein und regelt Zuständigkeiten für Verordnungen auf Bundes‑, Landes‑ und Bezirksebene.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Gesetz
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
Der Text fügt nach § 4 Abs. 1 einen Verweis auf § 28c ein, um das Register für Meldungen zu erweitern.
Personenbeförderungs‑ und Beherbergungsbetriebe müssen auf Verlangen des Gesundheitsministers Auskunft über Namen, Geburtsdatum, Kontaktdaten und ggf. Reiseroute geben.
Im Schulbereich können Screening‑Programme von den Bildungs‑ und Gesundheitsministern gemeinsam durchgeführt werden.
Anhaltungen, die länger als zehn Tage dauern, müssen dem Bezirksgericht gemeldet werden; kürzere Anhaltungen entfallen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.