Einführung einer 15‑Minuten‑Maskenpause nach 2 Stunden Tragedauer
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, nach jeweils zweistündigem Maskentragen eine 15‑minütige Pause zu ermöglichen und diese Pausen als Arbeitszeit zu werten, um die Gesundheit von Beschäftigten in maskenpflichtigen Bereichen zu schützen.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Entschließung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll eine Vorlage erarbeiten, die nach jeweils zweistündiger Masken‑Tragedauer eine 15‑minütige Pause vorschreibt.
Die vorgeschlagenen Pausen werden als reguläre Arbeitszeit anerkannt, sodass die Beschäftigten dafür bezahlt werden.
Ziel ist, gesundheitliche Belastungen wie Atemnot, Hautirritationen und CO₂‑Ansammlungen zu reduzieren, die durch langes Maskentragen entstehen.
Der Antrag richtet sich an alle Branchen, in denen das Tragen einer Maske über mehrere Stunden Pflicht ist (z. B. Einzelhandel, Gastronomie, Pflege, öffentlicher Verkehr).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.