Umfassende Reform des österreichischen Finanzsektors (Bank‑, Börsen‑, Geldwäsche‑, Sanierungs‑, Wertpapier‑ und ZGVG)
abgestimmt am
19.05.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz bündelt umfangreiche Änderungen in sieben Finanzgesetzen: neue Kapitalpuffer, erweiterte Aufsicht durch die FMA, ein Bail‑in‑Regime, strengere Ausschüttungs‑ und Vergütungsregeln sowie erweiterte Melde‑ und Transparenzpflichten.
einfache MehrheitXXVII19.05.2021
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Ein neuer Paragraph §5a definiert das „zwischengeschaltete EU‑Mutterunternehmen“ und legt fest, wann ein Institut einer EU‑Muttergesellschaft zugeordnet wird.
Ein antizyklischer Kapitalpuffer wird eingeführt (§23a) – die FMA legt jährlich die Quote fest, mindestens 0 % bis maximal 2,5 % des Risikobetrags.
Die FMA kann zusätzliche Eigenmittelanforderungen (§70b) erlassen, wenn Risiken nicht durch bestehende Kapitalpuffer abgedeckt sind.
Ein neues Bail‑in‑Instrument (§86a) erlaubt den Verkauf nachrangiger Verbindlichkeiten an Privatkunden unter strengen Eignungs‑ und Dokumentationsanforderungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.