Budgetbegleitgesetz 2020 – umfassende Änderungen in Arbeitsmarkt‑, Familien‑, Dienst‑ und Umweltrecht
abgestimmt am
26.05.2020
Zusammenfassung
Das Budgetbegleitgesetz 2020 ändert acht Bundesgesetze, lockert das Ausländerbeschäftigungsgesetz, erhöht Förderungen für Lehrlingsausbildung und Umweltprojekte, strukturiert Ministerien neu und legt neue Finanzierungsrahmen fest.
einfache MehrheitXXVII26.05.2020
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der erste Satz von § 5 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wird gestrichen, wodurch die Regelung zu Saisonarbeitskräften vereinfacht wird.
Im Arbeitsmarkt‑Finanzierungsgesetz wird § 14 Abs. 4 eingefügt, das die Mittel für 2021 um 50 Mio. € und für 2022 um 100 Mio. € reduziert.
Der Paragraph 13e des Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetzes wird aufgehoben, wodurch die bisherige Sonderregelung entfällt.
Im Familienlastenausgleichsgesetz wird § 34 Abs. 46 neu gefasst und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft, wodurch die neuen Ausgleichs‑ und Ergänzungszulagen wirksam werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.