Das Terror‑Bekämpfungs‑Gesetz stärkt die Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche durch erweiterte Vermögensabschöpfung, neue Erschwerungsgründe, elektronische Überwachung und die Schaffung einer Straftat für religiös motivierte extremistische Verbindungen.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Gesetz
Strafrecht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz 2a in § 20b StGB erlaubt den Verfall von Vermögenswerten, die aus einer mit Strafe bedrohten Handlung stammen, auch wenn der Betroffene nicht verurteilt werden kann.
§ 33 wird um den Erschwerungsgrund „aus religiös motivierten extremistischen Beweggründen gehandelt“ erweitert.
Ein neuer Erschwerungsgrund wird eingeführt, wenn der Täter ein Verpflichteter nach EU‑Richtlinie 2015/849 ist und die Tat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit begeht.
Ein neuer § 52b regelt die gerichtliche Aufsicht bei terroristischen Strafsachen, inklusive Fallkonferenz und optionaler elektronischer Überwachung für Verurteilte mit mindestens 18‑monatiger Freiheitsstrafe.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.