Staatsbürgerschaftsentzug bei Terrorismus & Erweiterung des Symbolverbots
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Staatsbürgerschaftsrecht um einen Entziehungstatbestand bei terroristischen Straftaten und vergrößert das Symbolverbot für weitere extremistische Gruppierungen, inklusive grafisch veränderter Darstellungen.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Gesetz
Staatsangehöriger
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Ein neuer Entziehungstatbestand wird eingeführt: Wer wegen terroristischer Straftaten zu einer unbedingten oder teilbedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kann die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren, sofern er nicht staatenlos wird.
Strafgerichte müssen die Staatsbürgerschaftsbehörde elektronisch informieren, wenn ein Verurteilter nach § 33 Abs. 3 verurteilt wurde; bei ausschließlich österreichischen Staatsbürgern entfällt die Meldung.
Der Begriff „Dritten“ wird in den genannten Vorschriften durch „Deutschen“ ersetzt, um missverständliche Bezeichnungen zu vermeiden.
Die Bezeichnung „Bürgerkarte“ wird durch den „Elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID)“ ersetzt, um die neue digitale Identitätsfunktion zu berücksichtigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.