Verlängerung der Waisenversorgungsansprüche bis 30. Sept. 2021
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Pensionsgesetz und das Bundesbahnpensionsgesetz: Das Datum für die befristete Verlängerung der Waisenversorgungsansprüche wird von 30 Juni 2021 auf 30 September 2021 verschoben, mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Das Datum, bis zu dem die befristete Verlängerung der Waisenversorgungsansprüche wegen COVID‑19 gilt, wird von 30 Juni 2021 auf 30 September 2021 verschoben.
Für beide Gesetze wird ein neuer Absatz eingefügt, der festlegt, dass die geänderten Regelungen am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Ziel der Änderungen ist es, die während der COVID‑19‑Pandemie gewährten zusätzlichen Waisenversorgungsansprüche bis zum 30. September 2021 zu verlängern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.