Erweiterung von Fahrtkostenerstattung & COVID‑19‑Maßnahmen in den Sozialversicherungsgesetzen
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die Fahrtkostenerstattung, passt Fristen an, führt COVID‑19‑Test‑ und Impfregelungen ein und legt pauschale Honorare sowie Kostenersatz für den elektronischen Impfpass fest.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Ersatz der tatsächlichen Fahrtkosten wird um die Kosten für Wochen‑, Monats‑ oder Jahreskarten für den öffentlichen Nahverkehr erweitert.
Fristen, die bisher am 30. Juni endeten, werden auf den 30. September verlängert (z. B. in ASVG, GSVG, BSVG und B‑KUVG).
Ein neuer Abschnitt erlaubt asymptomatischen Personen und Vertragsärzten, COVID‑19‑Tests durchzuführen; die genauen Voraussetzungen werden per Verordnung festgelegt.
Ein pauschales Honorar von 50 € für das erste Risiko‑Attest und 20 € für Folgeatteste wird festgelegt; die Kosten werden aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds erstattet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.