Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die ambulante Versorgung in Kärnten (2017‑2021) und stellte steigende Kosten, unzureichende Diagnosendokumentation sowie eine schwache Umsetzung von Primärversorgungseinheiten fest. Er empfiehlt einheitliche Diagnose‑Codierung, den Ausbau von PVE, die Klärung der Rechtsgrundlage für Sonderklassegebühren und die Optimierung von Gesundheitsberatung 1450 sowie der hausärztlichen Bereitschaftsdienste.einfache Mehrheit XXVII 23.10.2024
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Das LKF‑ambulant‑Modell wurde 2017 in Kärnten eingeführt, um ambulante Leistungen mit denselben Punktwerten wie stationär abzurechnen. Es hat die ambulanten Ausgaben stark erhöht und nur teilweise Kurzaufenthalte reduziert.
- Die Diagnosendokumentation im ambulanten Bereich ist nicht flächendeckend. Der Rechnungshof fordert eine verpflichtende, einheitliche Erfassung nach ICD‑10 (oder ICPC‑2) für alle ambulanten Kontakte.
- Von den fünf geplanten Primärversorgungseinheiten (PVE) existiert nur eine (Klagenfurt). Der Ausbau dieser Einheiten wird als zentrale Maßnahme zur Entlastung von Spitalsambulanz und zur Verbesserung der Grundversorgung gesehen.
- Die Gesundheitsberatung 1450, die seit 2019 in Kärnten aktiv ist, wird kaum genutzt (Rückgang von 59 % zwischen 2020 und 2022). Der Rechnungshof empfiehlt, die Bekanntmachung zu stärken und deren spitalsentlastende Wirkung zu prüfen.
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