Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die ambulante Versorgung in Kärnten (2017‑2021) und stellte Datenlücken, steigende Kosten und eine geringe Umsetzung von Primärversorgungseinheiten fest. Er empfiehlt eine einheitliche Diagnosendokumentation, den Ausbau von PVE sowie die Evaluation von Gesundheitsberatung 1450 und Hausärztlichen Bereitschaftsdiensten.einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2025
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Der Rechnungshof kritisiert die unzureichende Diagnosendokumentation im niedergelassenen Bereich und fordert eine verpflichtende, einheitliche Erfassung nach ICD‑10 (bzw. ICPC‑2).
- Das LKF‑ambulant‑Modell, seit 2019 verpflichtend, hat die Kosten im ambulanten Bereich stark steigen lassen (56 % von 2016 bis 2021).
- Nur eine von fünf geplanten Primärversorgungseinheiten ist in Kärnten aktiv; die Nutzung der bestehenden Einheit liegt bei rund 1,4 % der Bevölkerung.
- Die Gesundheitsberatung 1450 verzeichnete von 2020 bis 2022 einen Rückgang um 59 % in Kärnten, während die österreichweite Nutzung leicht zunahm.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.