Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Umsetzung früherer Empfehlungen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität. Viele Maßnahmen wurden nur teilweise umgesetzt; zentrale Punkte wie eine einheitliche Strategie, einheitliche Deliktdefinitionen und ein vollautomatisiertes Daten‑austauschsystem fehlen noch.einfache Mehrheit XXVII 23.10.2024
Bericht
Informatik
Haushaltskontrolle
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Eine gemeinsame, übergreifende Strategie für Cyberkriminalität zwischen Innen‑ und Justizministerium fehlt noch – die bisherigen Teilstrategien sind nicht aufeinander abgestimmt.
- Die Definitionen von Cyberdelikten sind zwischen den Ministerien nicht vereinheitlicht; das Innenministerium nutzt z. B. die Kategorie „Internetbetrug“, das Justizministerium nicht.
- Alle kriminalpolizeilichen Einheiten des Bundeskriminalamts sind nur teilweise in das PAD‑System eingebunden, wodurch weiterhin Doppelgleisigkeiten entstehen.
- Ein automatisiertes Datenaustauschsystem zwischen Polizei und Justiz (SeILE) ist noch nicht vollständig umgesetzt; nur geringe Datenmengen können aktuell ausgetauscht werden.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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