Versorgung psychisch erkrankter Menschen – Prüfung der Sozialversicherung
abgestimmt am
20.01.2021
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Österreich und stellte fest, dass die Folgekosten stark steigen, die Versorgung fragmentiert ist und klare Zuständigkeiten sowie einheitliche Daten fehlen. Er empfiehlt eine sektorenübergreifende Strategie, bessere Datengrundlagen und gesetzliche Anpassungen.
einfache MehrheitXXVII20.01.2021
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die Kosten für Invaliditätspensionen und Rehabilitationsgeld wegen psychischer Erkrankungen stiegen bis 2016 auf fast 1 Mrd. EUR, die Folgekosten insgesamt um rund 300 Mio. EUR pro Jahr betragen.
Psychische Erkrankungen verursachen steigende Krankenstandstage (94 % Zunahme von 2007 bis 2016) und damit höhere Ausgaben für Krankengeld.
Die Versorgung ist fragmentiert: unterschiedliche Regelungen für Psychotherapie, uneinheitliche Fachärztliche Strukturen (Doppelfach), fehlende einheitliche Datenbasis und keine klaren Versorgungsaufträge.
Empfehlungen: Entwicklung einer sektorenübergreifenden Strategie, klare Zuständigkeitszuweisungen, einheitliche Datenerfassung (Epidemiologie, Diagnosen, Wirkungsdaten) und Neuregelung der Psychotherapie‑Gesetzgebung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.