COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen 2020/2021 – Überblick und Finanzlage
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Der Bericht fasst die Kurzarbeitsbeihilfen des AMS im Zeitraum März 2020 bis März 2021 zusammen. Arbeitnehmer erhielten 80‑90 % ihres Nettoentgelts, während Unternehmen eine staatliche Beihilfe für Mehrkosten bekamen. Bis Ende März 2021 beliefen sich die Auszahlungen auf rund 7,15 Mrd. €, die gesamte Budgetbelastung liegt bei etwa 10,8 Mrd. €.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Die Kurzarbeitsbeihilfe wurde im März 2020 als Reaktion auf die Corona‑Krise eingeführt und läuft bis mindestens März 2021.
Arbeitgeber erhalten eine Kurzarbeitsbeihilfe, die die Mehrkosten durch reduzierte Arbeitszeit ausgleicht, sobald sie eine gültige COVID‑19‑Sozialpartnervereinbarung vorlegen.
Die Nettoersatzrate für Arbeitnehmer beträgt 90 % bei einem Bruttoeinkommen bis 1.700 €, 85 % zwischen 1.700 € und 2.685 € und 80 % darüber.
Bis Ende März 2021 wurden bereits 7,15 Mrd. € an Unternehmen ausgezahlt; die gesamte erwartete Belastung des Haushalts liegt bei rund 10,78 Mrd. €.
Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des BG über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie das erste Quartal 2021
Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des BG über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie das erste Quartal 2021
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