Förderung der politischen Bildungsinstitutionen – Prüfung 2012‑2017
abgestimmt am
20.01.2021
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte von 2012 bis 2017 die Verwendung von rund 10 Mio. € jährlich an Fördermitteln für Bildungsinstitutionen politischer Parteien und stellte Mängel bei Transparenz, Kontrolle und dem Umgang mit nicht verbrauchten Mitteln fest.
einfache MehrheitXXVII20.01.2021
Bericht
Politische Partei
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Rechnungshof prüfte, ob die staatlichen Fördermittel 2012‑2017 zweckgemäß und sparsam eingesetzt wurden.
Förderfähig waren nur Parteien mit mindestens fünf Abgeordneten im Nationalrat (Klubstärke).
Bei Verdacht auf missbräuchliche Mittelverwendung kann das Bundeskanzleramt Rückforderungen bis zu 2 % über dem Auszahlungszeitpunkt stellen.
Nicht verbrauchte Fördermittel müssen innerhalb von zwei Jahren nach Wegfall der Förderwürdigkeit vollständig aufgebraucht oder zurückgezahlt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.