Erster Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle (2020‑2021)
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Der Bericht fasst das erste Jahr des Investitionskontrollgesetzes zusammen: er erklärt die neue Regelung, zeigt die stark rückläufigen FDI‑Zahlen wegen COVID‑19 und berichtet über 50 durchgeführte Prüfverfahren sowie die Zusammenarbeit mit EU‑Partnern.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Bericht
Wirtschaft
Schwerpunkte
Das InvKG erweitert die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen, indem es neben dem früheren § 25a Außenwirtschaftsgesetz weitere Sektoren wie Gesundheit, Energie und IT einbezieht.
Der Bericht wird gemäß § 23 Abs 5 InvKG dem Nationalrat vorgelegt und veröffentlicht.
Im Berichtszeitraum wurden 37 Genehmigungs‑ und 13 Unbedenklichkeits‑verfahren nach § 7 bzw. § 9 InvKG durchgeführt.
Ein nationaler Kontaktpunkt nach § 11 InvKG koordiniert den Informationsaustausch mit der EU‑Kommission und anderen Mitgliedstaaten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.