Senkung der Genehmigungsschwelle auf 10 % für alle kritischen Bereiche
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass für alle in der Anlage zum Investitionskontrollgesetz genannten Bereiche eine Genehmigungspflicht bei einem Stimmrechtsanteil von 10 % gilt und die bisher befristete Schwelle im Pharmabereich aufgehoben wird.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Entschließung
Wirtschaft
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass für alle in Teil 1 und Teil 2 der Anlage zum Investitionskontrollgesetz gelisteten Bereiche eine Genehmigungspflicht bei einem Stimmrechtsanteil von 10 % gilt.
Aktuell gilt für manche dieser Bereiche nur eine 25‑%‑Schwelle, was die Gefahr eines Ausverkaufs kritischer Unternehmen erhöht.
Die bisher befristete 10‑%‑Schwelle im Bereich Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung soll aufgehoben und unbefristet gemacht werden.
Der Antrag zielt darauf ab, Rechtssicherheit zu schaffen, indem die Unterscheidung zwischen 10‑%‑ und 25‑%‑Schwelle klar eliminiert wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.