Einführung einer bundesweiten Gemeindeabgabe für Windkraftanlagen
abgestimmt am
01.03.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine bundesweite Regelung, die Betreiber von Windkraftanlagen zu einer jährlichen Gemeindeabgabe verpflichtet, um den Nutzen für die betroffenen Gemeinden zu sichern und die Akzeptanz von Windkraftprojekten zu erhöhen.
einfache MehrheitXXVII01.03.2023
Entschließung
Umwelt
Gliedstaat
Elektrizitätsindustrie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Ziel des Antrags ist es, den Ausbau von Windkraftanlagen zu beschleunigen, indem die Genehmigungsbedingungen vereinfacht werden.
Der aktuelle Planungsrahmen (Eignungszonen und Flächenwidmung) kann dazu führen, dass Gemeinden keinen finanziellen Nutzen aus Windkraftprojekten ziehen.
Vorgeschlagen wird eine bundesweite jährliche Gemeindeabgabe für Betreiber von Windkraftanlagen, um direkte Vorteile für die Standortgemeinden sicherzustellen.
Als Vorbild dient das Burgenländische Erneuerbaren‑Beschleunigungsgesetz, das bereits eine 50/50‑Aufteilung der Abgabe zwischen Land und Gemeinde vorsieht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.