Erzwingung der Staatsanwaltschaftsanordnungen im Kanzleramt
abgestimmt am
27.04.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundeskanzler, dass er alle Anordnungen der Staatsanwaltschaft sofort befolgt, befangene Personen von Ermittlungsaufgaben entbindet und jede Löschung von potenziellen Beweismitteln verhindert. Diese Vorgaben gelten für alle ÖVP‑Regierungsmitglieder.
einfache MehrheitXXVII27.04.2023
Entschließung
Exekutive
Strafrecht
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Der Bundeskanzler muss alle Anordnungen der Staatsanwaltschaft sofort vollständig umsetzen.
Befangene Personen, die zur ÖVP gehören oder in die Vorwürfe verwickelt sind, sollen von allen ermittlungsbezogenen Aufgaben entbunden werden.
Unbefangene Personen sollen die übernommenen Aufgaben ausführen.
Jegliche Datenlöschung oder Aktenvernichtung, die potenzielle Beweismittel betreffen könnte, ist zu unterlassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.