Rückgängigmachung der Generalsekretär‑Regelung im Bundesministerium
abgestimmt am
24.05.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, das 2017 eingeführte Generalsekretär‑System in den Bundesministerien rückgängig zu machen, weil es die Verwaltung unnötig vergrößert und die Besetzung nach Parteizugehörigkeit ermöglicht.
einfache MehrheitXXVII24.05.2023
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
2017 wurde das Bundesministeriengesetz geändert, sodass jedes Ministerium einen Generalsekretär bzw. eine Generalsekretärin hat, die weisungsberechtigt gegenüber den Sektionschef*innen ist.
Die neue Position erhöht den Personalaufwand, verursacht zusätzliche Kosten und ermöglicht parteipolitische Besetzungen im Staatsdienst.
Der Rechnungshofbericht 2021 bestätigt die hohen Kosten und strukturellen Probleme der Generalsekretär‑Regelung.
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat eine Vorlage vorlegt, die den Rechtszustand von vor 2017 wiederherstellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.