Einrichtung eines Corona‑Wiedergutmachungsfonds (mind. 250 Mio. €)
abgestimmt am
14.06.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Einrichtung eines bundesweiten Corona‑Wiedergutmachungsfonds mit mindestens 250 Millionen Euro, um Schäden aus der Pandemie – insbesondere psychische Belastungen, Impf‑Beeinträchtigungen und Unterstützungsbedarf von Kindern – zu kompensieren.
einfache MehrheitXXVII14.06.2023
Entschließung
Gesundheit
junger Mensch
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Ein bundesweiter Corona‑Wiedergutmachungsfonds soll eingerichtet werden, um die Folgen der Pandemie zu kompensieren.
Der Fonds wird mit mindestens 250 Millionen Euro dotiert – ein einmaliger Finanzierungsbedarf.
Finanzielle Unterstützung soll für psychische Probleme, Impf‑Beeinträchtigungen, Heimunterricht und weitere Hilfen für Kinder und Jugendliche bereitgestellt werden.
Bundesländer mit eigenen Wiedergutmachungsfonds (z. B. Niederösterreich) können die tatsächlich entstandenen Kosten vom Bund zurückerstattet bekommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.