Zuwanderungsstopp und Reform der Grundversorgung für Asylbewerber
abgestimmt am
23.11.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Asylbewerber und subsidiär Schutzberechtigte künftig nur noch Sachleistungen erhalten, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden und bei Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt eine Sonderabgabe zahlen sollen, um die Kosten des Sozialstaats zu senken.
einfache MehrheitXXVII23.11.2023
Entschließung
Flüchtling
Steuerwesen
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass Asylbewerber und subsidiär Schutzberechtigte künftig nur noch Sachleistungen (Grundversorgung) erhalten und keine Geldleistungen mehr.
Arbeitsfähige Personen aus diesen Gruppen sollen zu gemeinnütziger Arbeit ohne Entgelt verpflichtet werden, um zur Infrastruktur beizutragen.
Wer nach einer Arbeitsmarktprüfung in den ersten Arbeitsmarkt eintritt, muss eine Sonderabgabe auf sein Einkommen zahlen, die zur Deckung von Asyl‑ und Integrationskosten dient.
Der Gesetzentwurf beruft sich auf aktuelle Statistiken, wonach im Jahr 2022 rund 40 % der Sozialhilfe‑Bezieher Asyl‑ oder Schutzberechtigte waren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.