Frühjahrs‑Dienstrechtsnovelle 2024 für den öffentlichen Dienst
abgestimmt am
13.12.2023
Zusammenfassung
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung zu sofortigen Verhandlungen für eine Frühjahrs‑Dienstrechtsnovelle 2024, um Nebengebühren bei Long‑Covid und unrechtmäßigen Suspendierungen zu sichern, Reisegebühren an die Inflation anzupassen und Dienstunfälle nicht zur Definitivstellung führen zu lassen.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Nebengebühren dürfen nicht eingestellt werden, wenn die Dienstverhinderung wegen Long‑Covid oder einer vom Dienstgeber genehmigten Abwesenheit (z. B. Risikopatient*in) erfolgt.
Nebengebühren sind nachzuzahlen, wenn eine Suspendierung rechtswidrig oder aufgrund einer falschen Anschuldigung erfolgt ist.
Die Gebührensätze in der Reisegebührenvorschrift sollen an die aktuelle Inflation und die Teuerungswelle angepasst werden.
Eine Dienstunfall‑bedingte Beeinträchtigung der persönlichen Eignung darf nicht zur Definitivstellung führen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.