Dienstrechts‑Novelle 2023 – Anpassung von Gehältern und Zulagen im öffentlichen Dienst
abgestimmt am
13.12.2023
Zusammenfassung
Die Dienstrechts‑Novelle 2023 passt das Gehalts‑, Vertrags‑ und Richter‑Gesetz an: Rechtschreibkorrektur, neue Gehaltstabellen, höhere Fixgehälter und eine 9,15 %‑Erhöhung der Wahrungszulage, alles mit Wirkung zum 1. Jänner 2024.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Rechtschreibfehler „daß“ wird in § 7 Abs. 4 durch das korrekte „dass“ ersetzt.
Mehrere Gehaltstabellen werden neu gefasst (z. B. in § 28, § 29, § 30, § 34), wodurch die Grundgehälter für alle Verwendungs‑ und Gehaltsgruppen aktualisiert werden.
Die Fixgehälter für bestimmte Funktionsgruppen (z. B. Funktionsgruppe 7‑9) werden neu festgelegt, wobei gestaffelte Beträge für die ersten fünf und ab dem sechsten Dienstjahr gelten.
Die Wahrungszulage wird ab dem 1. Jänner 2024 um 9,15 % (mindestens 192 €) erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.