Schwerarbeitsstatus für Pflegeberufe und Anerkennung von Ausbildungszeiten für die Schwerarbeitspension
abgestimmt am
13.12.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, Pflege‑ und Betreuungsberufe als Schwerarbeit anzuerkennen und die Ausbildungszeiten in diesen Berufen als Versicherungsmonate für die Schwerarbeitspension zu zählen, um den Zugang zur Sonderrente zu erleichtern.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Entschließung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
soziale Sicherheit
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Pflege‑ und Betreuungsberufe sollen offiziell als Schwerarbeit eingestuft werden, um den Beschäftigten einen erleichterten Zugang zur Schwerarbeitspension zu ermöglichen.
Die aktuelle Schwerarbeitsverordnung ist zu restriktiv; nur wenige Beschäftigte können die 540‑Monats‑Voraussetzung erfüllen.
Ausbildungszeiten für Pflege‑ und Sozialbetreuungsberufe sollen als Versicherungsmonate anerkannt werden, damit die 540‑Monats‑Grenze leichter erreicht werden kann.
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die beide Änderungen (Schwerarbeitsdefinition und Anrechnung von Ausbildungszeiten) beinhaltet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.