Pflegefonds‑Aufstockung, Community Nursing & Kompensation des Pflegeregresses
abgestimmt am
13.12.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz erhöht den Pflegefonds, führt Community Nursing ein, legt neue Ausbildungs‑ und Entgeltzuschüsse fest und kompensiert den Wegfall des Pflegeregresses, während das Entgelterhöhungs‑Zweckzuschussgesetz 2025 endet.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Gesetz
Einkommen
Gliedstaat
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Pflegefonds wird von 2024 bis 2028 jährlich mit deutlich höheren Beträgen ausgestattet (z. B. 1,100 Mio. € im Jahr 2024 und bis zu 1,313 Mio. € im Jahr 2028).
Community Nursing wird als achtes Betreuungs‑ und Pflegedienstleistungsangebot gesetzlich verankert.
Ein monatlicher Ausbildungsbeitrag von 600 € wird für Pflegeausbildungen eingeführt; ab 2025 wird er jährlich um den jeweiligen Erhöhungsfaktor des Zweckzuschusses angepasst (630 €, 658,40 €, 686,70 €, 716,20 €).
Die Entgelterhöhung für Pflege‑ und Betreuungspersonal wird auf 2 460 € brutto pro Vollzeitäquivalent im Jahr 2024 festgelegt und anschließend jährlich um den Erhöhungsfaktor des Zweckzuschusses angepasst.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.