Der Entschließungsantrag fordert höhere und wirksamere Geldstrafen bei Unterentlohnung, sodass die Strafe mindestens das zurückgehaltene Entgelt deckt. Er verlangt, dass kooperative Arbeitgeber erst nach Nachweis von geleisteten Nachzahlungen milde Strafen erhalten dürfen.
einfache MehrheitXXVII17.04.2024
Entschließung
Einkommen
Strafrecht
Arbeitsrecht
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Die derzeitigen Geldstrafen decken häufig nicht das tatsächlich hinterzogene Entgelt, wodurch ihre abschreckende Wirkung stark eingeschränkt ist.
Eine Untersuchung von 80 Entscheidungen (184 betroffene Arbeitnehmer*innen) ergab ein durchschnittliches Unterentlohnungsniveau von 38 % und Strafen, die im Mittel nur 15 % des maximalen Strafrahmens betragen.
Seit der Abschaffung des Kumulationsprinzips 2021 können kooperative Arbeitgeber bei einem hinterzogenen Entgelt von über 50.000 € nur noch Strafen von 0 bis 50.000 € erhalten – also häufig weniger als das zurückgehaltene Gehalt.
Der Antrag verlangt, dass bei kooperativen Arbeitgebern ein Nachweis über bereits erfolgte Nachzahlungen erbracht werden muss, bevor ein milderer Strafrahmen angewendet wird – die Geldstrafe soll mindestens das hinterzogene Entgelt abdecken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.