Recht auf analoge Teilhabe an Verwaltung, Justiz und Daseinsvorsorge
abgestimmt am
15.05.2024
Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein gesetzliches Recht auf analoge Teilhabe an allen Verwaltungs‑ und Daseinsvorsorgedienstleistungen, eine Informations‑ und Interventionspflicht sowie die Befreiung von Bankgebühren für Zahlungen an Staat und Justiz.
einfache MehrheitXXVII15.05.2024
Entschließung
Informatik
Finanzwesen
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Geld- und Kreditwesen
öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ein gesetzlich gesichertes Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an allen Verwaltungs‑, Justiz‑ und Daseinsvorsorgedienstleistungen ohne technische Barrieren.
Einführung einer analogen und digitalen Manuduktionspflicht, die Behörden und Unternehmen verpflichtet, Bürger umfassend über ihre Rechte zu informieren.
Einführung eines analogen und digitalen Interventionsrechts, das Bürgern ermöglicht, Anträge und Rechtsmittel persönlich bei allen zuständigen Stellen einzureichen.
Bankgebührenbefreiung für sämtliche Zahlungen an Verwaltung und Justiz, um finanzielle Hürden beim Zugang zu öffentlichen Leistungen abzubauen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.