Begleitung von Unternehmensübertragungen & Entbürokratisierung bei Betriebsübergaben
abgestimmt am
15.05.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz führt ein Begleitverfahren für Unternehmensübertragungen ein, erleichtert Gewerbeanmeldungen durch Wegfall des Firmenbuchauszugs und lockert Arbeitsschutz‑Pflichten bei Betriebsübergaben.
einfache MehrheitXXVII15.05.2024
Gesetz
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Ein neues Verfahren zur Begleitung von Unternehmensübertragungen wird eingeführt. Unternehmer können über FinanzOnline einen Antrag stellen, der eine begleitende Kontrolle und erhöhte Offenlegungspflichten beinhaltet.
Das Finanzamt prüft innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung die letzten drei Jahre der Steuererklärungen (Außenprüfung) und schließt die Prüfung spätestens nach sechs Monaten ab.
Die Pflicht, bei Gewerbeanmeldungen einen Firmenbuchauszug vorzulegen, entfällt; stattdessen erfolgt eine elektronische Validierung über das GISA‑System.
Im Arbeitnehmerschutz wird die Meldung von Sicherheitsvertrauenspersonen um bis zu zwei Jahre nach der Betriebsübergabe verschoben und der Arbeitsschutzausschuss muss nur einmal innerhalb einer zweijährigen Periode einberufen werden, ohne formale Vorgaben für Vorsitz, Einladung und Protokoll.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.