Abschaffung der Kammerumlage 2 zur Entlastung von Unternehmen
abgestimmt am
15.05.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung bis zum 1. September 2024 ein Gesetz zur Abschaffung der Kammerumlage 2 vorlegt, um Unternehmen jährlich rund 433 Mio. € zu entlasten und die Lohnnebenkosten zu senken.
einfache MehrheitXXVII15.05.2024
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, bis zum 1. September 2024 eine Gesetzesvorlage zur Abschaffung der Kammerumlage 2 vorzulegen.
Die Abschaffung würde Unternehmen im Jahr 2024 rund 433 Mio. € an Kosten einsparen – das entspricht einer Entlastung von bis zu 0,42 Prozentpunkten bei den Lohnnebenkosten.
Die Wirtschaftskammern verfügen über Rücklagen von etwa 2 Mrd. €, die als Puffer für den Wegfall der Kammerumlage 2 dienen und gleichzeitig Reformen finanzieren können.
Langfristiges Ziel ist eine jährliche Senkung der Lohnnebenkosten um 0,5 Prozentpunkte durch weitere strukturelle Maßnahmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.