Cooling‑Off‑Phase für scheidende Kabinettsmitglieder
abgestimmt am
13.06.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine gesetzliche Cooling‑Off‑Phase von mindestens sechs Monaten für scheidende Kabinettsmitglieder, um die Vergabe von Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst fairer und qualifikationsbasiert zu gestalten.
einfache MehrheitXXVII13.06.2024
Entschließung
Exekutive
Schwerpunkte
Einführung einer gesetzlichen Cooling‑Off‑Phase für scheidende Kabinettsmitglieder bei Besetzung von Leitungsfunktionen im Bundesdienst.
Die Wartezeit soll mindestens sechs Monate betragen und damit verhindern, dass Stellen als reine Versorgungsposten vergeben werden.
Die Regelung wird im Ausschreibungsgesetz und im Stellenbesetzungsgesetz verankert, um faire und qualifikationsbasierte Bewerbungsverfahren sicherzustellen.
Ziel ist mehr Transparenz, höhere Qualität der Besetzungen und die Vermeidung von Vetternwirtschaft in der öffentlichen Verwaltung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.