Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung der Landesumlage – einer nicht zweckgebundenen Transferleistung von Gemeinden an die Länder – um die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und den Finanzausgleich zu vereinfachen.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Entschließung
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Die Landesumlage ist derzeit im Finanzausgleichsgesetz verankert und darf maximal 7,66 % der gemeindlichen Ertragsanteile ausmachen.
Im Jahr 2022 betrug die Gesamtzahlung aller Gemeinden (außer Wien und Niederösterreich) rund 564,3 Mio. EUR; Oberösterreich zahlte dabei 147,8 Mio. EUR.
Eine Abschaffung würde den Gemeinden die gesamten Erträge belassen und damit ihre Finanzkraft stärken – mehr als der einmalige Bundeszuschuss von 300 Mio. EUR im Gemeindepaket 2024.
Durch Wegfall der Landesumlage würden die Zahlungsströme im Finanzausgleich vereinfacht, weil das mehrstufige „Bund‑>Gemeinde‑>Land‑>Gemeinde“-Schema entfällt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.