Berichtsanfrage zur Umsetzung der Verbandsklagen‑Richtlinie‑Novelle bis 31.12.2026
abgestimmt am
05.07.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung einen Bericht bis zum 31. Dezember 2026 zur Umsetzung der Verbandsklagen‑Richtlinie‑Novelle. Der Bericht soll das Mindestquorum von 50 Verbrauchern, die fehlende Verjährungshemmung und das Fehlen eines Folgenbeseitigungsbegehrens prüfen.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Der Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, bis zum 31.12.2026 einen Bericht über die Umsetzung der VRUN vorzulegen.
Im Bericht sollen das Mindestanforderungs‑Quorum von 50 Verbrauchern, die fehlende Verjährungshemmung und das Fehlen eines Folgenbeseitigungsbegehrens besonders geprüft werden.
Ziel ist, Schwachstellen zu identifizieren und mögliche Nachbesserungen zur Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes für Konsument:innen vorzuschlagen.
Der Antrag wurde von Abgeordnetem Peter Wurm und weiteren Kolleg*innen im Rahmen der Debatte über den Top‑9‑Bericht des Justizausschusses eingebracht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.