Inflationsausgleich von 5,5 % für Pensionen bis zur ASVG‑Höchstpension (2025)
abgestimmt am
18.09.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert für das Jahr 2025 eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 5,5 % für alle Pensionen bis zur ASVG‑Höchstpension. Er begründet dies mit dem Wegfall des Pensionistenpreisindex seit 2016 und kritisiert die aktuelle Regierungsregelung, die nur 4,6 % zulässt.
einfache MehrheitXXVII18.09.2024
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Der Antrag fordert eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 5,5 % für alle Pensionen bis zur ASVG‑Höchstpension im Jahr 2025.
Begründet wird die Forderung damit, dass seit Januar 2016 kein spezieller Pensionistenpreisindex mehr existiert und Pensionisten daher stärker von Inflation betroffen sind.
Der aktuelle Regierungsplan begrenzt die Pensionsanpassung auf 4,6 % und ein Einkommen von maximal 6.060 € monatlich, was viele Pensionisten unterhalb der Höchstpension nicht ausreichend schützt.
Der Nationalrat soll die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, auffordern, einen Gesetzentwurf mit der geforderten 5,5‑Prozent‑Anpassung vorzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.