Rückkehr zum regulären Unterricht ohne Maskenzwang ab 3. Juni 2020
abgestimmt am
28.05.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass ab dem 3. Juni 2020 alle österreichischen Schulen ohne Maskenpflicht regulär unterrichten können, und kritisiert die bisherige Verordnung, die nur einen teilweisen Unterrichtsbetrieb erlaubt.
einfache MehrheitXXVII28.05.2020
Entschließung
Bildung
Gesundheit
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass ab dem 3. Juni 2020 in allen Schulen regulärer Unterricht ohne Maskenpflicht stattfinden soll.
Die bisherige C‑SchVO hebt den ortsungebundenen Unterricht nur teilweise auf und lässt weiterhin die Maskenpflicht für den Präsenzunterricht gelten.
Nordrhein‑Westfalen hat bereits am 20. April 2020 Schulen ohne Maskenpflicht wiedereröffnet – ein Praxisbeispiel für die geforderte Maßnahme.
Deutsche Fachgesellschaften betonen, dass Kinder unter 10 Jahren ein geringeres Infektions‑ und Ansteckungsrisiko haben, was die Forderung nach regulärem Unterricht ohne Masken unterstützt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.