Bundesfinanzrahmengesetz 2020‑2023 – Obergrenzen für Bundesausgaben
abgestimmt am
28.05.2020
Zusammenfassung
Das Bundesfinanzrahmengesetz 2020‑2023 legt Obergrenzen für sämtliche Bundesausgaben fest und gliedert diese in vier große Rubriken sowie zahlreiche Untergliederungen. Es definiert feste und variable Beträge, bestimmt Höchstwerte für Personalkapazitäten und tritt am 1. Juni 2020 in Kraft, gültig bis Ende 2023.
einfache MehrheitXXVII28.05.2020
Gesetz
Gesundheit
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Festlegung von Obergrenzen für die Auszahlungen des Bundes in vier Rubriken mit jeweiligen Jahresbeträgen.
Detaillierte Aufschlüsselung der Obergrenzen auf Ministerial‑ und Fachbereichsebene (Untergliederungen) mit fixen und variablen Beträgen.
Variable Auszahlungsbeträge können durch vorhandene Rücklagen und Parameter‑Verordnungen angepasst werden.
Festlegung von Höchstwerten für die auszahlungswirksamen Personalkapazitäten jeder Untergliederung, um die Personalbudgetierung zu steuern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.