Unabhängige Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen
abgestimmt am
17.06.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zu erarbeiten, das eine bundesweite Aufsichtsbehörde für gemeinnützige Bauvereinigungen schafft und dem Rechnungshof die Prüfung aller dieser Vereine ermöglicht. Ziel ist mehr Transparenz und ein effizienterer Einsatz von Wohnbaufördermitteln.
einfache MehrheitXXVII17.06.2020
Entschließung
Baupolitik
Haushaltskontrolle
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
Schaffung einer bundesweiten Aufsichtsbehörde für gemeinnützige Bauvereinigungen, die unabhängig von den Landesbehörden agiert.
Erweiterung der Prüfungsbefugnisse des Rechnungshofs, sodass er alle GBV prüfen kann.
Ziel ist mehr Transparenz und eine wirksamere Nutzung der staatlichen Wohnbaufördermittel.
Derzeitige Selbstkontrolle im Revisionsverband wird als unzureichend bewertet, weil sie von Personalengpässen der Länder abhängt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.