Keine Preiserhöhung durch Umsatzsteuererhöhung ab 01.01.2021
abgestimmt am
30.06.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die geplante Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2021 nicht zu höheren Preisen für Verbraucher*innen führt, weil die vorherige Steuersenkung ebenfalls nicht weitergegeben wurde.
einfache MehrheitXXVII30.06.2020
Entschließung
Preis
Gesundheit
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, zu verhindern, dass die Umsatzsteuererhöhung ab 1. Januar 2021 zu höheren Verbraucherpreisen führt.
Begründet wird, dass die im Vorjahr gewährte Umsatzsteuersenkung nicht an die Konsument*innen weitergegeben wurde – daher soll die Erhöhung ebenfalls nicht weitergegeben werden.
Ziel ist der Schutz der Verbraucher*innen vor zusätzlichen Kosten, insbesondere bei Grundbedarfswaren.
Der Antrag bezieht sich auf das Umsatzsteuergesetz 1994, das zum 1. Januar 2021 geändert werden soll.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.