Erhalt des Rehabilitationszentrums Weißer Hof in Klosterneuburg
abgestimmt am
22.01.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, das Rehabilitationszentrum Weißer Hof in Klosterneuburg zu erhalten, weil es wichtige Therapieangebote für Unfallopfer bietet und ein geplanter Umzug nach Wien‑Meidling die Patientenversorgung beeinträchtigen würde.
einfache MehrheitXXVII22.01.2020
Entschließung
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Das Rehabilitationszentrum Weißer Hof verfügt über 200 Betten und behandelt jährlich rund 1 600 Patient*innen mit über 100 verschiedenen Therapieformen.
Es ist Teil der AUVA und richtet sich primär an Arbeitsunfallversehrte, um deren Wiedereingliederung in das soziale und berufliche Leben zu ermöglichen.
Die Bundesregierung plant, das Zentrum bis 2026 nach Wien‑Meidling zu verlegen, wodurch die Patient*innen die naturnahe Umgebung von Klosterneuburg verlieren würden.
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit das Zentrum in Klosterneuburg bleibt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.