Der Bericht des Behindertenanwalts für das Jahr 2018 fasst Beratung, Rechtsvertretung, Vernetzung und politische Initiativen zusammen. Er zeigt, wie 644 Fälle bearbeitet, Verbandsklagen eingereicht und zahlreiche Barrierefreiheits‑ und Bildungsprojekte unterstützt wurden.
einfache MehrheitXXVII22.01.2020
Bericht
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Behindertenanwalt berät und unterstützt Menschen, die Diskriminierung nach dem Bundes‑Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) oder dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) erfahren – im Jahr 2018 wurden 644 Fälle bearbeitet.
Seit dem 1. Januar 2018 kann der Behindertenanwalt Verbandsklagen einreichen, um Diskriminierung durch große Unternehmen gerichtlich zu stoppen.
Der Bericht dokumentiert Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz, z. B. die Verweigerung eines Telearbeitsplatzes und unzureichende Barriereanpassungen in Unternehmen.
Assistenzhunde dürfen laut § 39a BBG in Behörden und öffentlichen Einrichtungen mitgeführt werden; der Bericht beschreibt mehrere erfolgreiche Durchsetzungs‑ und Aufklärungsaktionen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.