Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld (COVID‑19‑Ausgleich)
abgestimmt am
17.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Erhöhung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes von 55 % auf 70 %, rückwirkend ab dem 15. März 2020 und bis zum 31. Mai 2021, um die Kaufkraft von rund 500 000 Arbeitslosen zu sichern und die Wirtschaft zu stabilisieren.
einfache MehrheitXXVII17.11.2020
Entschließung
Gesundheit
Arbeitslosenversicherung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Die Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes soll von 55 % auf 70 % erhöht werden, um den Lebensunterhalt der rund 500 000 Betroffenen zu sichern.
Der Zuschlag von 30 % soll rückwirkend zum 15. März 2020 gelten und automatisch über die Finanzämter ausgezahlt werden, ohne dass ein individueller Antrag nötig ist.
Durch die höhere Kaufkraft der Arbeitslosen soll die Binnenkonjunktur gestärkt und zusätzliche Steuereinnahmen generiert werden.
Der Antrag kritisiert den bisherigen „Arbeitsmarktbonus“ von 450 € als unzureichend und fordert stattdessen einen umfassenden finanziellen Ausgleich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.