Erhöhung der Vergütung für GerichtsdolmetscherInnen
abgestimmt am
17.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine deutliche Erhöhung der Löhne für GerichtsdolmetscherInnen, die seit 2007 nicht an die Inflation angepasst wurden, und eine Novellierung des Gebührenanspruchsgesetzes.
einfache MehrheitXXVII17.11.2020
Entschließung
Einkommen
Gerichtswesen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Die aktuelle Vergütung für GerichtsdolmetscherInnen liegt bei 24,50 € für die erste halbe Stunde und 12,40 € für jede weitere, seit 2007 unverändert.
Seit 2006 hat sich die Zahl der zertifizierten DolmetscherInnen fast halbiert; das Durchschnittsalter beträgt rund 60 Jahre, was ein Überalterungs‑ und Nachwuchsproblem darstellt.
Eine mangelhafte Bezahlung kann die Qualität der Dolmetschleistungen beeinträchtigen und damit das Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) gefährden.
Der Antrag fordert, dass die Löhne mindestens die Inflationsentwicklung seit 2007 abdecken und das Gebührenanspruchsgesetz novelliert wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.