Verbesserter Rechtsschutz für Kinder und Jugendliche gegen Hass im Netz
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Kinder und Jugendliche echten Zugang zu den im HiNBG vorgesehenen Rechtsmitteln erhalten – durch Wegfall von Gerichtsgebühren, verpflichtende Prozessbegleitung, kindgerechte Informationen und Schulungen für Behörden sowie kindfreundliche Meldeverfahren bei Online‑Plattformen.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Entschließung
Internet
Strafrecht
junger Mensch
Schwerpunkte
Abbau von Zugangshürden: Befreiung von Gerichtsgebühren und Kostenersatzpflicht für Minderjährige.
Einführung einer verpflichtenden Prozessbegleitung für minderjährige Antragsteller*innen.
Ermöglichung, einen Antrag nach § 8 549 ZPO gleichzeitig mit einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung zu stellen, um den Rechtsschutz zu beschleunigen.
Bereitstellung niederschwelliger, kindgerechter Informationen und kostenloser Beratung zum Rechtsschutz gegen Hass im Netz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.