Verfassungsänderung für verpflichtende Volksabstimmungen bei Volksbegehren
abgestimmt am
27.02.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt eine Verfassungsänderung, damit Volksbegehren, die von mindestens 4 % der Stimmberechtigten unterstützt werden und nicht innerhalb eines Jahres umgesetzt wurden, einer verpflichtenden Volksabstimmung unterliegen.
einfache MehrheitXXVII27.02.2020
Entschließung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Antrag fordert eine Verfassungsänderung, damit Volksbegehren mit mindestens 4 %iger Unterstützung, die nicht innerhalb eines Jahres umgesetzt wurden, einer verpflichtenden Volksabstimmung unterliegen.
Die Initiative betont, dass das aktuelle Regierungsprogramm keine konkreten Maßnahmen zur Stärkung der direkten Demokratie enthält.
Der Antrag verweist auf einen früheren Entschließungsantrag (1856/A(E) XXIV. GP) des Freiheitlichen Parlamentsklubs, der bereits den Ausbau direkter Demokratie gefordert hatte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.