Gebührenbefreiung bei befristeter Lenkberechtigung für Menschen mit Behinderung
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung prüft, ob bei der Verlängerung befristeter Lenkberechtigungen für Menschen mit Behinderung die anfallenden Gebühren entfallen sollen. Dabei sollen offene Fragen zu den finanziellen Folgen und zur Kostentragung geklärt werden.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Entschließung
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die geplante Änderung des Führerscheingesetzes zu prüfen, die Gebühren bei der Verlängerung befristeter Lenkberechtigungen für Menschen mit Behinderung entfallen lässt.
Es soll geklärt werden, wie der entfallende Aufkommensverlust ausgeglichen wird und wer die Kosten für die Ausstellung der Fahrerlaubnis trägt.
Der Kostenersatz für den Amtsarzt, dem ebenfalls ein Entgelt zusteht, muss berücksichtigt werden.
Die Prüfung soll im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens bei der nächsten Novelle des Führerscheingesetzes erfolgen, unter Einbindung der Bundesländer.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.