Aufhebung der 50‑Meter‑Abstandshaltung für Mitnahme‑Speisen und -Getränke im Gastgewerbe
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Aufhebung der 50‑Meter‑Abstandsregel für das Konsumieren von mitgenommenen Speisen und Getränken im Gastgewerbe. Die Regel erschwere in der Praxis, besonders beim Wintersport und für Familien, den Verzehr vor Ort.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die aktuelle Verordnung verbietet das Konsumieren von mitgenommenen Speisen und Getränken innerhalb eines Radius von 50 m um jede Gastgewerbebetriebsstätte.
Die Regel ist in alpinen Skigebieten praktisch nicht umsetzbar, weil 50 m oft unwegsames Gelände bedeuten und das Trinken an Skihütten unmöglich machen.
Familien mit Kindern und Kinderschikurse würden stark eingeschränkt, weil das Essen und Trinken an Skihütten oder in der Nähe von Restaurants kaum noch möglich wäre.
Der Antrag fordert die sofortige Aufhebung der 50‑Meter‑Abstandsvorgabe, um Alltag und Tourismus nicht unverhältnismäßig zu belasten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.